Was kostet ein P-Konto? Alle Gebühren und Tipps im Überblick!

Finanzielle Engpässe können jeden treffen – und plötzlich steht man vor der Frage nach einem Pfändungsschutzkonto. Das sogenannte P-Konto schützt einen bestimmten Grundfreibetrag vor dem Zugriff der Gläubiger, doch viele Menschen sind überrascht von den damit verbundenen Kosten. Die Preise für ein P-Konto variieren stark zwischen verschiedenen Banken und Sparkassen. Während einige Institute keine zusätzlichen Gebühren verlangen, berechnen andere bis zu 15 Euro monatlich für diese besondere Kontoform.
In Deutschland hat jeder Bürger einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung seines bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Doch obwohl die Banken zur Einrichtung verpflichtet sind, dürfen sie durchaus Gebühren dafür erheben. Diese Praxis sorgt oft für Verwirrung und finanzielle Belastung bei Menschen, die ohnehin in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Lassen Sie uns genau untersuchen, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen können und wie Sie unnötige Ausgaben vermeiden.
Grundgebühren für ein P-Konto bei unterschiedlichen Bankinstituten
Die monatlichen Grundgebühren für ein P-Konto unterscheiden sich erheblich je nach Bankinstitut. Bei traditionellen Filialbanken und Sparkassen liegen die Kosten häufig zwischen 8 und 15 Euro pro Monat. Diese höheren Gebühren werden oft mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand begründet, den die Führung eines Pfändungsschutzkontos mit sich bringt.
Direktbanken bieten in der Regel günstigere Konditionen an. Bei einigen Online-Banken zahlen Sie lediglich 4 bis 7 Euro monatlich. Besonders hervorzuheben sind dabei:
- DKB: Häufig keine Zusatzkosten für Bestandskunden
- ING: Moderate Aufschläge zum normalen Girokonto
- Comdirect: Zusatzgebühren im mittleren Preissegment
- N26: Digitale Verwaltung mit transparenter Gebührenstruktur
Einige Genossenschaftsbanken wie Volksbanken und Raiffeisenbanken verlangen zwischen 5 und 12 Euro monatlich. Bemerkenswert ist, dass selbst innerhalb der gleichen Bankengruppe erhebliche Preisunterschiede bestehen können, da viele Institute ihre Konditionen regional festlegen.
Ein konkretes Beispiel: Während die Sparkasse München für ein P-Konto monatlich 9,90 Euro berechnet, verlangt die Sparkasse Köln-Bonn 10,90 Euro. Bei der Commerzbank fallen standardmäßig 8,90 Euro an, während die Deutsche Bank 11,90 Euro monatlich für die P-Konto-Führung berechnet.
Zusätzliche Kosten und versteckte Gebühren beachten
Neben der monatlichen Grundgebühr können weitere Kosten entstehen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Viele Banken berechnen eine einmalige Einrichtungsgebühr für die Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto. Diese Gebühr kann zwischen 10 und 30 Euro liegen, obwohl der Umwandlungsprozess gesetzlich vorgeschrieben ist.
Besonders teuer wird es bei der Bearbeitung von Bescheinigungen für erhöhte Freibeträge. Wenn Sie zusätzliche Pfändungsfreibeträge geltend machen möchten, beispielsweise für Unterhaltsverpflichtungen, verlangen einige Banken Bearbeitungsgebühren von bis zu 20 Euro pro Bescheinigung – und diese müssen unter Umständen regelmäßig erneuert werden.
Weitere mögliche Zusatzkosten umfassen:
- Gebühren für Kontoauszüge (3-5 Euro, wenn nicht digital abgerufen)
- Kosten für Überweisungen, besonders bei Papierformularen (1-3 Euro pro Überweisung)
- Jahresgebühren für EC-Karten (10-15 Euro)
- Höhere Kosten für Daueraufträge und Lastschriften (teilweise 0,50-1 Euro pro Buchung)
Ein besonderes Ärgernis sind die oftmals erhöhten Kosten für Bargeldabhebungen. Während reguläre Konten häufig kostenfreie Abhebungen an bestimmten Automaten ermöglichen, fallen bei P-Konten teilweise Gebühren von 2-5 Euro pro Abhebung an – selbst am Automaten der eigenen Bank.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Ihre Ansprüche
Die rechtlichen Grundlagen für P-Konten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert. Besonders wichtig zu wissen ist, dass Banken verpflichtet sind, ein bestehendes Girokonto auf Wunsch des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln – eine Verweigerung ist nicht zulässig. Allerdings dürfen die Banken für diese Dienstleistung angemessene Gebühren erheben.
Was viele nicht wissen: Laut mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen die Gebühren für ein P-Konto angemessen sein und dürfen nicht deutlich über den Kosten für ein reguläres Girokonto liegen. In einem wegweisenden Urteil vom 16. Juli 2019 (Az. XI ZR 101/18) hat der BGH entschieden, dass pauschale Zusatzentgelte für P-Konten unzulässig sein können, wenn sie nicht durch tatsächliche Mehrkosten gerechtfertigt sind.
Darüber hinaus steht Ihnen ein bestimmter Pfändungsfreibetrag zu, der nicht gepfändet werden darf. Dieser Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.409,99 Euro (Stand 2025) pro Kalendermonat. Der Freibetrag kann durch Unterhaltspflichten oder andere soziale Faktoren erhöht werden:
- Für die erste unterhaltsberechtigte Person: zusätzlich 637,41 Euro
- Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person: jeweils 355,50 Euro
- Bei Bezug von Sozialleistungen können weitere Erhöhungen möglich sein
Wichtig ist auch, dass nicht genutzte Freibeträge eines Monats in den Folgemonat übertragen werden können, was einen gewissen finanziellen Spielraum ermöglicht.
Strategien zur Kostenminimierung bei P-Konten
Es gibt mehrere wirksame Strategien, um die Kosten für ein P-Konto zu reduzieren. Der naheliegendste Ansatz ist ein Bankenvergleich. Die Unterschiede in den Gebührenstrukturen sind erheblich – manchmal können Sie durch einen Wechsel bis zu 10 Euro monatlich sparen. Nutzen Sie Vergleichsportale oder fragen Sie direkt bei verschiedenen Banken nach den genauen Konditionen für P-Konten.
Verhandeln Sie mit Ihrer Bank über die Gebühren. Besonders wenn Sie langjähriger Kunde sind oder weitere Produkte wie Kredite oder Versicherungen bei demselben Institut haben, können Sie eventuell Sonderkonditionen aushandeln. Ein persönliches Gespräch mit dem Bankberater kann hier oft mehr bewirken als schriftliche Anfragen.
Beachten Sie auch diese praktischen Tipps:
- Verzichten Sie auf Papier-Kontoauszüge und nutzen Sie Online-Banking
- Führen Sie digitale Überweisungen selbst durch statt am Schalter
- Prüfen Sie, ob Ihre Bank kostenfreie Bargeldabhebungen an bestimmten Automaten anbietet
- Vermeiden Sie teure Zusatzleistungen wie Premium-Kreditkarten
- Achten Sie auf kostenlose Kontoführungsmodelle bei Direktbanken
Besonders interessant: Manche Banken bieten kostenfreie P-Konten für bestimmte Personengruppen an, etwa für Studenten, Auszubildende oder Arbeitslose. Erkundigen Sie sich nach solchen Sonderkonditionen und bringen Sie gegebenenfalls entsprechende Nachweise mit.
Alternativen und Ergänzungen zum klassischen P-Konto
Neben dem klassischen P-Konto existieren einige Alternativen und ergänzende Möglichkeiten, die je nach individueller Situation sinnvoll sein können. Eine wichtige Option ist das Basiskonto, das seit 2016 gesetzlich verankert ist. Dieses Konto bietet grundlegende Funktionen wie Bargeldein- und -auszahlungen sowie Überweisungen. Zwar bietet es keinen automatischen Pfändungsschutz wie ein P-Konto, die Gebühren sind jedoch oft niedriger.
In bestimmten Situationen kann auch ein Treuhandkonto oder Anderkonto eine sinnvolle Ergänzung sein. Hier verwaltet ein Treuhänder (z.B. ein Rechtsanwalt) Gelder für Sie. Diese Konstruktion ist allerdings mit höheren Kosten verbunden und sollte nur in Spezialfällen in Betracht gezogen werden.
Für Selbstständige, die von Pfändungen bedroht sind, kann ein separates Geschäftskonto neben dem P-Konto sinnvoll sein. Dies erleichtert die Trennung von betrieblichen und privaten Finanzen, was besonders bei der Steuererklärung und im Falle einer Insolvenz wichtig ist.
Eine wenig bekannte Möglichkeit ist die Nutzung begrenzter Prepaid-Lösungen für den Alltag:
- Prepaid-Kreditkarten für Online-Einkäufe
- Aufladbare Zahlkarten für den täglichen Bedarf
- Mobile Payment-Lösungen mit begrenztem Guthaben
Diese Alternativen bieten zwar keinen rechtlichen Pfändungsschutz, können aber praktische Ergänzungen zum P-Konto darstellen und helfen, den finanziellen Alltag flexibler zu gestalten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.
Fazit: Bewusste Entscheidung für das richtige P-Konto
Die Kosten für ein P-Konto können je nach Bank erheblich variieren – von kostenlos bis zu 180 Euro jährlich. Dieser Unterschied macht deutlich, wie wichtig ein sorgfältiger Vergleich ist. Besonders Menschen in finanziellen Schwierigkeiten sollten auf unnötige Ausgaben verzichten und ihr P-Konto bei einem kostengünstigen Anbieter führen.
Die Einrichtung eines P-Kontos ist ein wichtiger Schritt, um trotz Pfändungen finanziell handlungsfähig zu bleiben. Der gesetzlich garantierte Pfändungsfreibetrag sichert Ihre Existenzgrundlage und ermöglicht ein Leben in Würde, selbst in schwierigen finanziellen Zeiten.
Denken Sie daran, dass ein P-Konto keine dauerhafte Lösung für grundlegende finanzielle Probleme darstellt. Begleitend sollten Sie professionelle Beratungsstellen wie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Diese helfen Ihnen nicht nur bei der Auswahl des richtigen Kontomodells, sondern unterstützen Sie auch dabei, einen langfristigen Plan zur finanziellen Stabilisierung zu entwickeln.
Mit dem richtigen P-Konto und einem durchdachten Finanzmanagement können Sie auch in schwierigen Zeiten Ihre finanziellen Angelegenheiten selbstbestimmt regeln und schrittweise den Weg aus der Verschuldung finden.

Hello,
Ich bin Marek, bin 27 Jahre alt. Als ich 15 Jahre alt war bin ich über „Die 7 Wege zur Effektivität“ von Stephen R. Covery gestolpert. Seit dem Tag bin habe nichts anderes mehr im Kopf.
Erfolg, Persönlichkeitsentwicklung und Unternehmertum. Damit kenne ich mich aus, und will ich euch näher bringen!